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Steuerrecht | Benzinkosten für Dienstwagen abziehbar
Ein Arbeitnehmer kann die von ihm getragenen Benzinkosten für den Dienstwagen, den er auch privat nutzen darf, als Werbungskosten geltend machen. Dies gilt auch bei Anwendung der 1 %-Methode und umfasst selbst die Benzinkosten, die auf Privatfahrten entfallen.
Nach dem FG sind Benzinkosten für beruflich veranlasste Fahrten ohnehin als Werbungskosten [i]Privat veranlasste Benzinkosten ermöglichen Einnahmenerzielungabsetzbar. Die Benzinkosten, die auf private Fahrten entfallen, sind hingegen deshalb als Werbungskosten absetzbar, weil sie der Erzielung von Einnahmen dienen, nämlich eines Sachbezugs im Sinne der 1 %-Methode. Denn zu diesem Sachbezug kommt es aufgrund der Privatnutzung des Dienstwagens.
Der [i]BFH äußert sich zur Fahrtenbuchmethode BFH hat hingegen eigene Aufwendungen des Arbeitnehmers für den Dienstwagen bislang nur im Rahmen der Fahrtenbuchmethode ...