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Die verbindliche Auskunft in Umwandlungsfällen
Ungelöste Streitfragen
Dieser Beitrag ist Teil der Beilage .
Die verbindliche Auskunft nach § 89 Abs. 2 AO soll dem Steuerpflichtigen dazu dienen, bei anstehenden steuerlich relevanten Entscheidungen vorab eine bindende Zusage der Finanzverwaltung zu erhalten, wie diese den noch zu verwirklichenden Sachverhalt beurteilen wird. Ein legitimes Bedürfnis nach Steuerplanungssicherheit besteht vor allem bei ins Auge gefassten Umwandlungsfällen. Gerade dort zeigen sich aber Rechtsunsicherheiten im Hinblick auf die Zuständigkeit, die Bindungswirkung in Mehrpersonenbeziehungen sowie die Gebührenhöhe und -kumulation bei mehreren Steuerarten und Personen. Dazu sollen nachfolgend Lösungen entwickelt werden.
I. Rechtsentwicklung der verbindlichen Auskunft
Die Zulässigkeit verbindlicher Auskünfte war bereits vor ihrer gesetzlichen Kodifikation von der Rechtsprechung anerkannt. Die Finanzverwaltung regelte für die Verwaltungspraxis die verbindliche Auskunft in dem sog. Auskunftserlass vom , der im Jahr 2003 ersetzt wurde, ohne rechtsdogmatisch wesentliche Änderungen vorzunehmen. Die Bindungswirkung entnahm das BM...