WpÜGWidV § 7

§ 7 Entschädigung ehrenamtlicher Beisitzer

1Die ehrenamtlichen Beisitzer des Widerspruchsausschusses verwalten ihr Amt als unentgeltliches Ehrenamt. 2Sie erhalten für ihre Tätigkeit Tagegelder und Reisekostenvergütung nach den Richtlinien des Bundesministeriums der Finanzen über die Abfindung der Mitglieder von Beiräten, Ausschüssen, Kommissionen und ähnlichen Einrichtungen im Bereich des Bundes vom (GMBl S. 515), zuletzt geändert durch das Rundschreiben des (GMBl S. 172).

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WAAAE-84259