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Steuerfreiheit und Vorsteuerabzug bei Umsatzsteuerbetrug
Auch wenn es wegen anderer Steuerarten (Einkommensteuer) um den Umsatzsteuerbetrug und insbesondere um die Karussellgeschäfte etwas ruhiger geworden ist, gibt es das Problem weiterhin. Der EuGH hat sich im Rahmen mehrerer Vorabentscheidungsersuchen in einem verbundenen Verfahren mit der Materie erneut auseinander gesetzt. Dabei scheint der Gerichtshof in Richtung einer Verschärfung der Kriterien für eine fahrlässige Beteiligung an einem Steuerbetrug zu gehen.
A. Leitsätze
1. Die Vorlagefragen des Hoge Raad der Nederlanden in den Rechtssachen C-163/13 und C-164/13 sind unzulässig.
2. Die Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage in der durch die Richtlinie 95/7/EG des Rates vom geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass die nationalen Behörden und Gerichte einem Steuerpflichtigen im Rahmen einer innergemeinschaftlichen Lieferung das Recht auf Vorsteuerabzug, auf Mehrwertsteuerbefreiung oder auf Mehrwertsteuererstattung versagen müssen, auch wenn das nationale Recht keine Bestimmungen enthält, die eine...