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Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug im Regelverfahren bei ungeklärter Ansässigkeit und offenem Umsatzsteuerausweis
Ist unklar, ob ein Unternehmer, der Windkraftanlagen im Inland betreibt, im In- oder Ausland ansässig ist, kann er nach dem Vorsteuerbeträge im allgemeinen Besteuerungsverfahren geltend machen, wenn er trotz möglicher Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG Rechnungen mit Umsatzsteuerausweis erstellt hat und er deshalb ohnehin verpflichtet ist, die nach § 14c Abs. 1 UStG geschuldete Umsatzsteuer im allgemeinen Besteuerungsverfahren zu erklären (Anschluss an , BStBl 2014 II S. 497, entgegen Abschn. 18.15 UStAE).
Der BFH ließ im Streitfall offen, ob die klagende KG mit dänischen Gesellschaftern, die ohne ein eigenes Büro Windkraftanlagen betrieb bzw. veräußerte, umsatzsteuerrechtlich im In- oder Ausland ansässig war. Weil sie in Rechnungen Umsatzsteuer offen auswies, konnte...