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BFH 19.11.2014 V R 41/13, NWB 8/2015 S. 477

Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug im Regelverfahren bei ungeklärter Ansässigkeit und offenem Umsatzsteuerausweis

Ist unklar, ob ein Unternehmer, der Windkraftanlagen im Inland betreibt, im In- oder Ausland ansässig ist, kann er nach dem Vorsteuerbeträge im allgemeinen Besteuerungsverfahren geltend machen, wenn er trotz möglicher Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG Rechnungen mit Umsatzsteuerausweis erstellt hat und er deshalb ohnehin verpflichtet ist, die nach § 14c Abs. 1 UStG geschuldete Umsatzsteuer im allgemeinen Besteuerungsverfahren zu erklären (Anschluss an , BStBl 2014 II S. 497, entgegen Abschn. 18.15 UStAE).

Anmerkung:

Der BFH ließ im Streitfall offen, ob die klagende KG mit dänischen Gesellschaftern, die ohne ein eigenes Büro Windkraftanlagen betrieb bzw. veräußerte, umsatzsteuerrechtlich im In- oder Ausland ansässig war. Weil sie in Rechnungen Umsatzsteuer offen auswies, konnte...