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BFH 11.12.2014 II R 24/14, NWB 8/2015 S. 478

Erbschaftsteuer | Keine Steuerbegünstigung für ein nicht vermietetes und nicht zur Vermietung bestimmtes Grundstück

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Eine Steuerbegünstigung nach § 13c ErbStG scheidet aus, wenn das von Todes wegen erworbene Grundstück zum Zeitpunkt der Entstehung der Erbschaftsteuer weder zu Wohnzwecken vermietet noch zu einer solchen Vermietung bestimmt ist. (2) Ein bebautes Grundstück ist im Steuerentstehungszeitpunkt zur Vermietung zu Wohnzwecken bestimmt, wenn eine konkrete Vermietungsabsicht des Erblassers bestanden hat und mit deren Umsetzung begonnen worden ist. Erforderlich ist, dass die Vermietungsabsicht des Erblassers und der Beginn deren Umsetzung anhand objektiv nachprüfbarer Tatsachen erkennbar geworden sind.

Anmerkung:

§ 13c ErbStG kommt nach dem Verständnis des BFH nicht nur dann zum Zuge, wenn das Grundstück im Zeitpunkt der Steuerfest...