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BMF 23.01.2015 IV D 3 - S 7134/07/10003-02, NWB 8/2015 S. 478

Umsatzsteuer | Ausgangsvermerke im ATLAS-Verfahren als Ausfuhrnachweis

Seit dem besteht EU-einheitlich die Pflicht zur Teilnahme am elektronischen Ausfuhrverfahren. Die für den Ausführer bestimmten Ausgangsvermerke werden hierbei auf Grundlage des Eingangs der elektronischen Ausgangsbestätigung bzw. des Kontrollergebnisses von der Ausfuhrzollstelle erstellt. Neben dem klassischen Ausgangsvermerk werden je nach Fallgestaltung auch andere Ausgangsvermerke im IT-Verfahren ATLAS erzeugt, die den quer eingedruckten Hinweis „Ausgangsvermerk“ enthalten. Nach dem werden neben dem allgemeinen „Ausgangsvermerk“ und dem „Alternativ-Ausgangsvermerk“ (vgl. Abschn. 6.6 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a und Abschn. 6.7 Abs. 1 UStAE) weitere Ausgangsvermerke, die im EDV-gestützten Ausfuhrverfahren ATLAS durch die Ausfuhrzollstelle an den Anmelder/Ausführer über...