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InfoCenter - Stand: 01.03.2024

Eigenkapitalspiegel (HGB, IFRS)

Prof. Dr. Carsten Theile

1. Begriff und Anwendungsbereich

Der Eigenkapitalspiegel (auch: Eigenkapitalgitter) zeigt dem Bilanzleser, aus welchen Gründen sich Änderungen des Eigenkapitals im Vergleich zur Vorperiode ergeben und in welchen Eigenkapitalposten sie sich niedergeschlagen haben.

Nach HGB ist der Eigenkapitalspiegel Bestandteil des Konzernabschlusses. Ob ein Eigenkapitalspiegel veröffentlicht werden muss, richtet sich also danach, ob das aufstellende Unternehmen Mutterunternehmen ist und einen Konzernabschluss aufstellen muss.

Unternehmen, die nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet sind, müssen nur dann einen Eigenkapitalspiegel veröffentlichen, wenn es sich um kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften handelt. Der Eigenkapitalspiegel erweitert dann den handelsrechtlichen Jahresabschluss.

Nach IFRS ist der Eigenkapitalspiegel stets Abschlussbestandteil eines Einzel- oder Konzernabschlusses.

2. Struktur des Eigenkapitalspiegels nach HGB

2.1. Anwendung des DRS 22

Zwar wird die Aufstellung eines Eigenkapitalspiegels in § 297 (für den HGB-Konzernabschluss) bzw. § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB (für den Jahresabschluss von kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaften, die nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet sind) gefordert, zur inhaltlichen Ausgestaltung werden jedoch keine Vorgaben gemacht. Diese gesetzliche Regelungslücke füllt der Standard DRS 22 „Konzerneigenkapital“. Da das DRSC ein gesetzliches Mandat nur für die Entwicklung von Konzern-GoB hat, kann es die analoge Anwendung des DRS 22 auf den Eigenkapitalspiegel des handelsrechtlichen Jahresabschlusses nur empfehlen.

Der Eigenkapitalspiegel wird mittels einer Matrix dargestellt. Dabei werden in den Spalten die verschiedenen Eigenkapitalkategorien gezeigt, während die Zeilen die Ursachen der Veränderung in der Berichtsperiode wiedergeben.

Beispiel:

Die Ausgabe von Anteilen ist der Grund für eine Veränderung des Eigenkapitals und wird als gesonderte Zeile im Eigenkapitalspiegel dargestellt. Auswirkungen hat die Anteilsausgabe auf die Eigenkapitalkategorie „gezeichnetes Kapital“ und im Falle eines Agios auch „Kapitalrücklage“, die als Spalten in der Matrix gezeigt werden.

Nach DRS 22 ist mindestens die Entwicklung der folgenden Eigenkapitalposten zu berücksichtigen:*

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