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OLG Naumburg Urteil v. - 1 U 37/06

Leitsatz

Leitsatz:

»Nimmt ein Steuerberater oder ein Rechtsanwalt einen Rechtsbehelf ohne Rücksprache mit dem Mandanten zurück, so liegt hierin kein Verstoß gegen vertragliche Pflichten, wenn der Rechtsbehelf nach dem dem Berater bekannten Sachstand keine Aussicht auf Erfolgt hat, der Berater den Mandanten hierüber informiert hat und eine Kontaktaufnahme bis zum Ablauf verfahrensrechtliche Erklärungsfristen gleichwohl erfolglos geblieben ist.«

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStR 2007 S. 875 Nr. 19
DStRE 2007 S. 800 Nr. 12
LAAAE-84147

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