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Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen: Gesetzentwurf sagt nicht nur korrupten Ärzten den Kampf an
Wer sich als Kassenarzt dafür bezahlen lässt, bestimmte Medikamente zu verschreiben, verstößt gegen Berufsrecht, macht sich bislang aber nicht strafbar. Ein bayerischer Gesetzentwurf, der dies ändern will, wird am Freitag im Bundesrat besprochen, ein weiterer Entwurf ist im BMJV in Arbeit. Welche neuen Regelungen geplant sind und wer davon betroffen ist, erläutern Oliver Kraft und Julia Lange.
Hintergrund der geplanten Gesetzesänderung ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2012, wonach ein niedergelassener, für die vertragsärztliche Versorgung zugelassener Arzt bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben (insbesondere der Verordnung von Arzneimitteln) weder als Amtsträger i.S.d. §§ 331, 332 StGB noch als Beauftragter der gesetzlichen Krankenkassen i.S.d. § 299 StGB handelt (Beschl. v. – GSSt 2/11).
Dies hat zur Folge, dass nach der derzeitigen Rechtslage ein freiberuflich tätiger Kassenarzt, der von Pharmakonzernen Geld oder andere Vorteile als Gegenleistung für eine bevorzugte Verordnung bestimmter Medikamente annimmt, zwar gegen berufs- und sozialrechtliche Verbote verstößt, sich damit aber in der Regel nicht strafbar macht. Auch eine Strafbarkei...