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StuB Nr. 3 vom Seite 104

Bewertung von Immobilien des Anlagevermögens in der Handelsbilanz

Neue IDW Stellungnahme ERS IFA 2

WP/StB Clemens Willeke

Der Hauptfachausschuss des IDW hat am den Entwurf einer IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Bewertung von Immobilien des Anlagevermögens in der Handelsbilanz (IDW ERS IFA 2) gebilligt . Gegenstand der Stellungnahme des Immobilienwirtschaftlichen Fachausschusses (IFA) des IDW ist die Zugangs- und Folgebewertung von Wohn- als auch Gewerbeimmobilien des Anlagevermögens. Sie konkretisiert dabei insbesondere, auf welche Weise die in IDW S 10 dargelegten betriebswirtschaftlichen Grundsätze, nach denen Wirtschaftsprüfer Immobilien bewerten, bei der Bewertung für Zwecke eines handelsrechtlichen Jahresabschlusses zu berücksichtigen sind. Sie ersetzt zugleich die IDW Stellungnahme des Wohnungswirtschaftlichen Fachausschusses 1/1993: Abschreibungen auf Wohngebäude des Anlagevermögens in der Handelsbilanz von Wohnungsunternehmen (WFA 1/1993) sowie die IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Berücksichtigung von strukturellem Leerstand bei zur Vermietung vorgesehenen Wohngebäuden (IDW RS WFA 1) . Die Stellungnahmefrist zu dem Entwurf endet am .

Schmidt, Abgrenzung von Anlage- und Umlaufvermögen (HGB, IFRS), infoCenter NWB BAAAA-41691

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