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StuB Nr. 3 vom Seite 81

Ausbuchung ohne Realisation

WP/StB Prof. Dr. Wolf-Dieter Hoffmann, Freiburg

I. Der Regelfall

Die Umsatzrealisation geht in aller Regel mit einer Abgangsbuchung für den betreffenden Vermögensgegenstand/Wirtschaftsgut einher. Die Abgangsbuchung reflektiert den Übergang des wirtschaftlichen Eigentums, also die Realisation dem Grunde nach. Auf der Bewertungsebene ist dann die Höhe des Umsatzes festzulegen und damit auch die mögliche Gewinnrealisation. Im Regelfall fallen die beiden Komponenten des Realisationsvorgangs – der Abgang und die Erlösbestimmung – zusammen. Nehmen wir den einfachsten Fall eines Verkaufsgeschäfts des täglichen Lebens: Nicht der Vertragsabschluss – Begründung eines nicht bilanzierbaren schwebenden Geschäfts – oder die Bezahlung – verhindert durch § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB –, sondern die Erfüllung der Leistungsverpflichtung stellt den Realisationsakt dar. Hat der Leistungsverpflichtete seine Lieferung (beim Kaufvertrag) erfüllt, ist die sog. Risikominimierung eingetreten . Es verbleibt dann nur noch ein Restrisiko für den Leistungserbringer, nämlich die „geringen und überschaubaren Risiken“ des Zahlungseingangs und der Gewährleistung, die durch Rückstellungen, also nicht durch Bemessung des ...