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StuB Nr. 3 vom Seite 83

Zur Verfassungswidrigkeit des Erbschaftsteuerrechts

Folgerungen aus dem

StB Prof. Dr. Swen O. Bäuml

Mit seinem am verkündeten Urteil hat das BVerfG die für die Verschonung betrieblicher Vermögen einschlägigen Regelungen der §§ 13a, 13b ErbStG für verfassungswidrig erklärt. Die derzeit geltenden Vorschriften bleiben zunächst weiter anwendbar. Der Gesetzgeber ist gehalten, bis zum eine Neuregelung zu schaffen. Bei Nichteinigung über eine Neuregelung drohen das Auslaufen der Erbschaftsteuer nach dem und damit „österreichische Verhältnisse“ , was angesichts der unterschiedlichen Mehrheiten in Bundesrat und Bundestag zumindest nicht völlig unrealistisch ist.

Kernfragen
  • Was ist Tenor des ?

  • Was ist dem Gesetzgeber auferlegt?

  • Wie könnte eine zukünftige Neugestaltung des Erbschafsteuerrechts aussehen?

I. Hintergrund

[i]Eisele, Erbschaft- und schenkungsteuerliche Privilegierung des Unternehmensvermögens in Teilen verfassungswidrig, NWB 2015 S. 170 NWB WAAAE-82490 Karrenbrock, Die derzeitige Ausgestaltung der erbschaftsteuerlichen Privilegierung von Betriebsvermögen ist verfassungswidrig, NWB 2015 S. 8 NWB PAAAE-81652 Bäuml, Erbschaftsteuer für Familienunternehmen: eine „schöne“ Bescherung, StuB 2015 S. I NWB KAAAE-81940 Vertrauensschutz gegenüber einer auf den oder einen späteren Zeitpunkt rückwirkenden Neuregelung besteht nicht . Die Übertragung von Betriebsvermögen nach derzeitigem Recht wäre danach nicht mehr möglich. Bereits vollzogene Übertragungen bis eins...