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StuB 3/2015 S. 116

Einkommen-/Lohnsteuer | Betragsgrenzen von 110 € in R 19.3 Abs. 2 Nr. 3 und 4 LStR 2015

Die OFD NRW hat zu den Betragsgrenzen von 110 € in R 19.3 Abs. 2 Nr. 3 und 4 LStR 2015 Stellung genommen (Kurzinfo LSt 1/2015 vom NWB GAAAE-82935).

Hintergrund: Zu den in R 19.3 Abs. 2 Nr. 3 LStR 2015 und R 19.3 Abs. 2 Nr. 4 LStR 2015 genannten Betragsgrenzen von 110 € ist im amtlichen Lohnsteuer-Handbuch 2015 (S. 313) die Fußnote angebracht: „¹) BR-Drucks. 432/14 Erhöhung der 110 Euro-Freigrenze auf 150 Euro.“ Diese Fußnote beruht darauf, dass der ursprüngliche Entwurf des ZollkodexAnpG (BR-Drucks. 432/14) eine Erhöhung der bisherigen Freigrenze von 110 € auf 150 € vorsah. In Art. 5 Nr. 13 des ZollkodexAnpG vom (BGBl 2014 I S. 2417) wird ab nun aber die bisherige Freigrenze nicht erhöht, sondern in unveränderter Höhe von 110 € in einen Freibetrag umgewandelt.

Hierzu führt die OFD weiter aus: