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SteuerStud Nr. 3 vom Seite 131

Bewertungsrecht – Ist die Einheitsbewertung (spätestens) ab dem Bewertungsstichtag 1. 1. 2009 verfassungswidrig?

Jörg Ramb

NWB GAAAE-80511

Leitsatz

Der BFH hält die Vorschriften über die Einheitsbewertung (spätestens) ab dem Bewertungsstichtag für verfassungswidrig, weil die Maßgeblichkeit der Wertverhältnisse am Hauptfeststellungszeitpunkt für die Einheitsbewertung zu Folgen führt, die mit dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) nicht mehr vereinbar sind.

Sachverhalt
Im Jahr 2008 hatte der Kläger eine Teileigentumseinheit (Ladenlokal) erworben. Er vertrat diesbezüglich die Auffassung, der gegenüber dem Voreigentümer festgestellte Einheitswert für das Teileigentum könne gegenüber ihm als Erwerber keine Bindungswirkung entfalten, da die Vorschriften über die Einheitsbewertung des Grundvermögens wegen des lange zurückliegenden Hauptfeststellungszeitpunkts verfassungswidrig seien. Mithin müsse die Einheitswertfeststellung zum hier einschlägigen Feststellungszeitpunkt ersatzlos aufgehoben werden. Entgegen der Ansicht der Vorinstanz ist der BFH der Auffassung, dass die Vorschriften über die Einheitsbewertung des Grundvermögens bereits bezogen auf den Stichtag nicht mehr den verfassungsrechtlichen Anforderun...