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Realisation bei zeitraumbezogenen Leistungen
I. Das Zeitelement
Bei der Umschreibung des Realisationsprinzips wird man unreflektiert zuvörderst Fälle einer zeit punktbezogenen Leistung ins Visier nehmen, so im „klassischen“ Fall des täglichen Verkaufsgeschäfts: Wenn die Ware über den Ladentisch gereicht wird oder die Scanner-Kasse „piept“, ist es geschehen; ein Umsatz ist erfolgt. Bei Leistungen, die demgegenüber in einer nicht unbedingt im Vorhinein bestimmten oder bestimmbaren Periode zu erfüllen sind, fallen regelmäßig Unsicherheiten in der Beurteilung des Realisationszeitpunkts an.
II. Fälle aus der BFH-Rechtsprechung
1. Periodisierte Leistungsverpflichtung
Den „klassischen“ Fall aus der BFH-Rechtsprechung stellt die Leistung der Steuerfachschule dar :
Eine Steuerfachschule bietet einen Kurs zur Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung an, beginnend am und endend am . Nach Auffassung des BFH ist der Umsatz pro rata temporis zu realisieren, nicht erst am Ende der Lehrveranstaltung. Der BFH stützt diese Sicht auf die Bilanzierung von Sukzessivlieferungs- und Wiederkehrschuldverhältnissen, bei der jede im Rahmen des Vertragsgehäuses erfolgte Lieferung und Leistung als...