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Entkonsolidierung wegen Beschränkung des Finanzmitteltransfers?
I. Einführung
Für den IFRS-Konzernabschluss ist das Weltabschlussprinzip beachtlich (IFRS 10.B86). Einzubeziehen sind alle in- und ausländischen Tochterunternehmen (TU). Es bestehen – den Sonderstatus einer investment entity ausgeklammert (IFRS 10.31) – keine Konsolidierungswahlrechte oder -verbote. Ein TU ist in den Konsolidierungskreis einzubeziehen, wenn das Vorliegen eines beherrschenden Einflusses (control) nachgewiesen wird (IFRS 10.7). Nach der noch bis 2004 geltenden Fassung des vorherigen Standards IAS 27 galt ein Konsolidierungsverbot bei Vorliegen erheblicher und langfristiger Beschränkungen des Finanzmitteltransfers. Eine (Wieder-)Aufnahme in IFRS 10 wurde abgelehnt (IFRS 10.BCZ21). Ein Ausschluss eines TU aus dem Konsolidierungskreis wegen der Einführung von Devisentransferbeschränkungen oder anderer staatlicher Maßnahmen zur Verhinderung der Dividendenausschüttung scheidet daher aus. Betroffen sind insbesondere Geschäftsaktivitäten in Ländern, in denen die Regierung versucht, eine bestehende Hochinflation oder deren Auswirkungen durch eine staatliche Kontrolle des Wechselkurses zu beseitigen. Als Paradefall kann auf die aktuelle Situation in Venezuela abgestellt werden. Neben d...