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BFH 13.11.2014 III R 1/13, NWB 7/2015 S. 394

Einkommensteuer | Kein Kindergeld für nicht sozialversicherte Person bei Anspruch auf Familienleistungen im EU-Ausland

Der Anspruch auf Kindergeld nach deutschem Recht für ein im EU-Ausland lebendes Kind nach § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG ist nach dem ausgeschlossen, wenn für das Kind ein Anspruch auf ausländische Leistungen besteht, die dem Kindergeld vergleichbar sind, und der Anspruchsteller nicht vom Anwendungsbereich der VO (EWG) Nr. 1408/71 erfasst wird, weil er nicht in einem Sozialversicherungssystem versichert ist.

Anmerkung:

In diesem Fall ging es um den Anspruch auf Auszahlung von sog. Differenzkindergeld, einem Unterschiedsbetrag zwischen den in Polen gewährten Familienleistungen und dem deutschen Kindergeld. Der BFH hat damit eine sich ohne Weiteres aus der Gesetzeslage ergebende Frage entschieden, die er in seinem Urteil vom - III R 52/11 NWB JAAAE-61838 noch offengelassen hatte, die vor den Finanzgeric...