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SteuerStud Nr. 2 vom Seite 1

Fälle Rensing und Bellinghaus

Schenkung unter Leistungsauflage, mittelbare Grundstücksschenkung, Bedarfsbewertung einer unverzinslichen Fälligkeitsforderung und eines Mietwohngrundstücks

Dipl.-Finanzwirt Jörg Ramb

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I. Sachverhalte

Sachverhalt 1

Eddi Rensing, wohnhaft in Nürnberg, übertrug seiner alleinstehenden Mutter Maike Rensing am eine Eigentumswohnung (Bedarfswert unstreitig 500.000 €), die sich in einer in München gelegenen Wohnanlage „Betreutes Wohnen“ befand.

Maike verpflichtete sich in dem notariellen Übergabevertrag zu einer sofort fälligen Einmalzahlung an Eddi i. H. von 83.560 € sowie eine Einmalzahlung von 40.000 €, die unverzinslich am an Laura Ottl, die Lebensgefährtin von Eddi, zu zahlen ist.

Sachverhalt 2

Bert Bellinghaus, geboren 1987 und wohnhaft in Taufkirchen (Bayern), begründete 2011 mit seinem langjährigen Weggefährten Tristan Hornisch eine Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (gesetzlicher Güterstand).

Im August 2012 erwarb Bert einen Bauplatz im Neubaugebiet von Taufkirchen (Flurstück 842/3; 1.450 m 2; Bodenrichtwert am = 200 € und am = 230 €), der mit einem Mehrfamilienhaus bebaut werden sollte. Bert begann mit der Bauplanung im Mai 2013. Nach dem Festpreisangebot des Bauträgers ...