Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die neuen GoBD zur IT-gestützten Buchführung und zum Datenzugriff – Beilage zu BBK 3/2015
[i]BMF, Schreiben vom 14. 11. 2014 - IV A 4 - S 0316/13/10003 NWB HAAAE-37193Mit dem Schreiben vom hat das BMF die lange erwarteten „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“ veröffentlicht.
Die GoBD traten ohne längere Übergangsfrist für Veranlagungen in Kraft, die nach dem beginnen. Steuerberater Henning Burlein fasst die GoBD mit mehr als 180 Randziffern zusammen:
1. Steuerrelevante
Daten
Den bisherigen Begriff
„steuerrelevante Daten“ wird man in den GoBD explizit vergebens
suchen. Die Finanzverwaltung umschreibt ihn jetzt vielmehr mit Unterlagen, die
nach steuerlichen Vorschriften und außersteuerlichen Vorschriften
aufbewahrungspflichtig sind (Rz. 2 ff.).
Die Erweiteru...