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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil v. - 5 K 65/13 EFG 2015 S. 452 Nr. 6

Gesetze: EStG § 3 Nr. 13EStG § 3 Nr. 26EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6EStG § 9 Abs. 1 BrSchG SH § 3 Abs. 1 BrSchG SH § 13 Abs. 1 BrSchG SH § 32 Abs. 1 Nr. 5

Steuerbefreiung für Reisekostenvergütungen nach § 3 Nr. 13 EStG

Leitsatz

Der Begriff "Reisekostenvergütung" nach § 3 Nr. 13 EStG bestimmt sich nach den jeweils einschlägigen leistungsrechtlichen Regelungen. Der steuerliche und sonstige öffentlich-rechtliche Reisekostenbegriff ist unterschiedlich. Allerdings ist die Erstattung i. S. d. § 3 Nr. 13 EStG nur insoweit steuerfrei, als sie der Abgeltung eines Aufwands dient, der als Werbungskosten abzugsfähig wäre, wenn ihn der Arbeitnehmer selbst zu tragen hätte.

Fundstelle(n):
DStR 2015 S. 6 Nr. 44
DStRE 2015 S. 1473 Nr. 24
EFG 2015 S. 452 Nr. 6
EStB 2015 S. 327 Nr. 9
SAAAE-83527

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