Steuerbefreiung für Reisekostenvergütungen
nach § 3 Nr. 13 EStG
Leitsatz
Der
Begriff "Reisekostenvergütung" nach § 3 Nr. 13 EStG bestimmt sich
nach den jeweils einschlägigen leistungsrechtlichen Regelungen.
Der steuerliche und sonstige öffentlich-rechtliche Reisekostenbegriff
ist unterschiedlich. Allerdings ist die Erstattung i. S. d. § 3
Nr. 13 EStG nur insoweit steuerfrei, als sie der Abgeltung eines
Aufwands dient, der als Werbungskosten abzugsfähig wäre, wenn ihn
der Arbeitnehmer selbst zu tragen hätte.
Fundstelle(n): DStR 2015 S. 6 Nr. 44 DStRE 2015 S. 1473 Nr. 24 EFG 2015 S. 452 Nr. 6 EStB 2015 S. 327 Nr. 9 SAAAE-83527
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