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Steuerrecht | Kosten für Feier einer Steuerberaterprüfung
Ein angestellter Steuerberater kann die Kosten für die Feier des Bestehens seiner Steuerberaterprüfung nicht als Werbungskosten absetzen, wenn er gleichzeitig seinen runden Geburtstag gefeiert hat und die Geburtstagsfeier nicht untergeordnet war.
Nach dem FG war die gesamte Feier privat veranlasst. Hierfür sprachen folgende Umstände: Der Kläger – und nicht sein Arbeitgeber – trat [i]Abgrenzungskriterien als Gastgeber auf und erstellte die Gästeliste; dabei lud er nur knapp 50 seiner insgesamt 300 Kollegen ein und mehr als 50 Freunde und Verwandte; die Feier fand am Wohnort des Klägers und nicht in den Geschäftsräumen seines Arbeitgebers statt; der Kläger hatte eine Halle angemietet und dabei als Nutzungszweck „Geburtstagsfeier“ angegeben.
Als unbeachtlich sah das FG an, dass der Kläger auch ...