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FG Hessen 24.08.2014 4 K 2534/13, BBK 3/2015 S. 109

Außenprüfung | Ermessensfehler beim Verzögerungsgeld

Die Festsetzung eines Verzögerungsgelds ist ermessensfehlerhaft, wenn das FA unberücksichtigt lässt, dass der Steuerpflichtige zahlreiche Prüfungsanfragen pünktlich oder – selbst nach Auffassung des Finanzamts – nur geringfügig verspätet beantwortet hat.

Außerdem [i]Übersendung per E-Mail reichte ausbeanstandete das FG eine fehlerhafte Berechnung der Fristversäumnis. Nach den Ausführungen des FA war der angeforderte Anlagenspiegel erst am beim FA eingegangen; tatsächlich war er dem FA jedoch bereits per E-Mail am S. 110 und damit gut zwei Monate vorher übersandt worden. Der Eingang im E-Mail-Konto des FA ist nach § 87a Abs. 1 Satz 2 AO ausreichend.

Schließlich [i]Mehrfache Kündigung von Buchhaltungskräften hätte das FA berücksichtigen müssen, dass die Gründe für die Verzögerung ungewöhnlich waren, weil nämlich zunächst die Buchhalterin des geprüften Unternehmens gekündigt hatt...