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Zurechnung von Grundstücken zum Vermögen einer GmbH
Grunderwerbsteuerliche Grundsätze maßgebend
Die Übertragung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, zu deren Vermögen ein inländisches Grundstück gehört, kann nach § 1 Abs. 3 GrEStG zu einem grunderwerbsteuerpflichtigen Vorgang führen. Ein Grundstück, das unter einer aufschiebenden Bedingung erworben wurde, gehört erst mit dem Eintritt der Bedingung zum Vermögen der Gesellschaft. Dies gilt selbst für den Fall, dass die Auflassung vor dem Bedingungseintritt erklärt und die Eigentumsumschreibung im Grundbuch vorgenommen wurde.
Erwerb von Grundstücken unter einer Bedingung
Eine GmbH, an der der Kläger sowie ein Dritter jeweils zur Hälfte beteiligt waren, erwarb im Juni 2005 und im April 2006 verschiedene Grundstücke in der Gemarkung G. Die notariell beurkundeten Kaufverträge standen unter verschiedenen aufschiebenden Bedingungen, die sich im Wesentlichen auf die Bebaubarkeit der Grundstücke bezogen. Die Vertragsparteien erteilten den Notariatsangestellten Auflassungs- sowie Durchführungsvollmachten zur Abgabe der erforderlichen Erklärungen und Anträge. Die Auflassung sollte aber erst nach Eintritt der aufschiebenden Bedingungen erklärt werden.
Die GmbH teilte dem Notar jedoch (absprachewidrig) mit, dass die Bedingun...