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Einkommensteuer | Verluste einer gewerblich geprägten Vorratsgesellschaft
Es ist zu vermuten, dass die von einer gewerblich geprägten Personengesellschaft und ihren Gesellschaftern angestrebte, aber bis zur Liquidation der Gesellschaft niemals aufgenommene wirtschaftliche Tätigkeit auf Erzielung eines Gewinns ausgerichtet war, wenn keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Tätigkeit verlustgeneigt hätte sein können oder dass die gewerbliche Prägung später hätte entfallen sollen. Die durch die Gründung und Verwaltung der Gesellschaft veranlassten Ausgaben sind dann gemäß als negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb gesondert und einheitlich festzustellen.
Bei diesem Sachverhalt handelt es sich nicht um den klassischen Fall einer Liebhaberei, nämlich um den Fall eines Betriebs, der seine Tätigkeit...