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BFH 16.10.2014 IV R 15/11, NWB 6/2015 S. 312

Einkommensteuer | Betriebliche Veranlassung von Darlehen einer KG an ihre Kommanditisten

Nach dem gehört ein Darlehen nur dann nicht zum Betriebsvermögen einer Personengesellschaft, wenn festgestellt werden kann, dass keine wesentliche betriebliche Veranlassung für seine Ausreichung bestand.

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