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BFH 08.10.2014 VI R 16/14, NWB 6/2015 S. 315

Lohnsteuer | Doppelte Haushaltsführung bei beiderseits berufstätigen Lebensgefährten

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Ob die außerhalb des Beschäftigungsorts belegene Wohnung des Arbeitnehmers als Mittelpunkt seiner Lebensinteressen anzusehen ist und deshalb seinen Hausstand darstellt, ist anhand einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls festzustellen. (2) Das gilt auch dann, wenn beiderseits berufstätige Ehegatten/Lebenspartner/Lebensgefährten während der Woche (und damit den weitaus überwiegenden Teil des Jahres) am Beschäftigungsort zusammenleben. Denn dieser Umstand allein rechtfertigt es nicht, dort den Lebensmittelpunkt des Steuerpflichtigen und seiner (Haupt-)Bezugsperson zu verorten. (3) In der Regel verlagert sich [i]Eine ausführliche Besprechung des BFH- Urteils lesen Sie in Kürze in der NWB indes der Mittelpunkt der Lebensinteressen eines Arbeitnehmers an den Besc...