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Zur 110 €-Freigrenze bei Arbeitnehmerjubiläen und -geburtstagen
[i]Fußnote im Lohsteuer-HandbuchIm amtlichen Lohnsteuer-Handbuch 2015 ist auf der Seite 313 zur 110 €-Betragsgrenze in den R 19.3 Abs. 2 Nr. 3 LStR 2015 (u. a. Arbeitnehmerjubiläum) und R 19.3 Abs. 2 Nr. 4 LStR 2015 (runder Geburtstag) folgende Fußnote angebracht: „¹) BR-Drs. 432/14 Erhöhung der 110 Euro-Freigrenze auf 150 Euro.“ Diese Fußnote beruht darauf, dass der ursprüngliche Entwurf des ZollkodexAnpG eine Erhöhung der bisherigen Freigrenze von 110 € auf 150 € vorsah.
[i]Strohner, NWB 5/2015 S. 246 Hierzu führt die OFD NRW in ihrer Kurzinfo LSt 1/2015 vom NWB GAAAE-82935 aus:Entgegen dem Entwurf wird in Art. 5 Nr. 13 des ZollkodexAnpG (BGBl 2014 I S. 2417) ab die bisherige Freigrenze nicht erhöht, sondern in unveränderter Höhe von 110 € in einen Freibetrag umgewandelt. Damit ist die vorbezeichnete Fußnote unbeachtlich und folglich auf die in R 19.3 Abs. 2 Nr. 3 und 4 LStR 2015 beschriebenen Sachverhalte nicht anzuwenden. Ob die beiden vorbezeichneten Freigrenzen von 110 € nun auch in einen Freibetrag umgewandelt werden, ist noch nicht entschieden. Dazu ergeht ggf. ein entsprechendes BMF-Schreiben.