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NWB EV 2/2015 S. 40

Staat fördert Basisrente ab 2015 stärker

Seit Einführung der Basisrente („Rürup-Verträge“) im Jahr 2005 als steuerlich begünstigte Form der privaten Altersvorsorge sind deren Fördergrenzen bisher nie angehoben worden. Das ändert sich nun, womit Basisrenten attraktiver werden.

Per Januar 2015 wurde der bisherige Förderrahmen aufgestockt und soll zukünftig automatisch dynamisiert werden. Der Bundesrat hat einer entsprechenden Gesetzesänderung („Zollkodexanpassungsgesetz“) am zugestimmt. Nach dem neuen Gesetz wird der förderfähige Höchstbetrag für Beiträge zu einer Basisversorgung in Zukunft dynamisch an den Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung (West) gekoppelt. Somit gilt der Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung (West), der jährlich angepasst wird, als Obergrenze, während bisher höchstens 20.000 € (Verheiratete: