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NWB-EV Nr. 2 vom Seite 48

Wertfeststellung eines Anteils an Kapital- oder gewerblichen Personengesellschaften

Behandlung der Kosten des Feststellungsverfahrens nach §§ 151 ff. BewG

Mirco Zantopp

Liegt ein erbschaft- und schenkungsteuerbarer Vorgang vor (§ 1 Abs. 1 ErbStG), werden Anteile an Kapitalgesellschaften, für die kein Börsenkurs am Stichtag vorliegt, sowie Anteile an inländischen Betriebsvermögen (gewerbliche Personengesellschaften) mit dem gemeinen Wert berücksichtigt (§ 12 Abs. 2 und Abs. 5 ErbStG). Die Wertermittlung erfolgt in einem gesondert zu führenden Feststellungsverfahren (§§ 151 ff. BewG). Ziel dieses Beitrags ist es, die Behandlung der teilweise erheblichen Kosten des Feststellungsverfahrens auf der Ebene der Gesellschaft und des Erwerbers darzustellen. Dabei wird im Bereich der Schenkung von dem Grundfall ausgegangen, dass der Erwerber die Schenkungsteuer schuldet.

I. Ausgangssituation

Die Grundkonstellation soll nachfolgend in einer kurzen Übersicht dargestellt werden:

II. Feststellung des Werts des Anteils an einer Kapitalgesellschaft

1. Feststellungsverfahren

Der Wert von Anteilen an Kapitalgesellschaften wird im Bedarfsfall gesondert festgestellt (§ 151 Abs. 1 Nr. 3 BewG). Das zuständige Finanzamt (§ 152 Nr. 3 BewG) fordert dazu ausschließlich die Kapitalgesellschaft zur Abgabe einer entsprechenden Erklärung auf (§ 153 Abs. 3 BewG). Ein Auswahlermessen besteht wegen des eindeutigen Wortlauts dahingehend nicht.

Primär wird da...