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Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer
Die Privilegierung bei Betriebsvermögen ist teilweise verfassungswidrig
Zum dritten Mal in den letzten 20 Jahren hatte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) über die Verfassungsmäßigkeit des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes zu entscheiden. Der erste Senat des BVerfG hat in seinem am verkündeten Urteil (AZ.: 1 BvL 21/12 NWB AAAAE-81469) die Vorschriften über die Verschonung von Betriebsvermögen (§§ 13a, 13b i. V. mit § 19 Abs. 1 ErbStG) des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt. Die Vorschriften sind zunächst weiter anwendbar. Allerdings muss der Gesetzgeber bis zum eine Neuregelung schaffen, die den Anforderungen des BVerfG genügt. Hintergrund des Urteils war eine Vorlage des . Die Münchner Richter waren der Ansicht, dass die für Betriebsvermögen vorgesehenen Steuervergünstigungen nicht durch ausreichende Sach- und Gemeinwohlgründe gerechtfertigt sind und gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verstoßen. Steuerpflichtige, die die Vergünstigungen nicht beanspruchen können, würden in ihrem Recht auf eine gleichmäßige, der Leistungsfähigkeit entsprechende und folgerichtige Besteuerung verletzt (Az.: II R 9/11 NWB SAAAE-19326).
[i]In Ihrer NWB Datenbank finden Sie dazu auch den Online-Beitrag „Kleine Frage – große Antwort: Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaft- und Schenkungsteuer“ NWB OAAAE-81460