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Erbrecht und Rechtsverkehr mit Kreditinstituten
Kein Erbfall ohne Berührungspunkte mit Banken
Nahezu jeder Nachlass enthält zumindest ein Konto und/oder Depot, oftmals sind vielmehr verschiedenste Vermögensanlagen vorhanden; nicht selten bestehen ausländische Bezüge. Die dabei auftretenden bank- und erbrechtlichen Fragestellungen haben enorme praktische Bedeutung. Für den Bankkunden und dessen Erbe(n) einerseits, für Banken und Sparkassen andererseits gilt es, Schwierigkeiten im Rechtsverkehr miteinander möglichst auszuweichen oder diese zumindest zügig zu lösen. Aktuelle gerichtliche Entscheidungen sowie die künftig für ab dem eintretende Erbfälle anzuwendende Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses (nachfolgend: EU-ErbVO) geben dem anwaltlichen, steuerlichen wie vermögensverwaltenden Berater Anlass, sich mit dem Spannungsverhältnis zu befassen, das mit dem Tod des Bankkunden typischerweise zwischen der Bank und dessen Erbe(n) entsteht. Die Verfasser setzen sich mit aktuellen Frag...