Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Stellt die Abgabe von „Gratis-Handys“ eine unentgeltliche Wertabgabe aus unternehmerischen Gründen dar?
Anmerkungen zum und Konsequenzen für die Praxis
[i]Pfefferle/Renz, NWB 36/2013 S. 2842; dies., NWB 22/2013 S. 1724Die unentgeltliche Wertabgabe aus unternehmerischen Gründen nach § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 UStG hat sowohl die Finanzgerichte als auch den BFH bereits mehrfach beschäftigt (s. Pfefferle/Renz, NWB 36/2013 S. 2842; dies., NWB 22/2013 S. 1724). Mit Urteil vom NWB VAAAE-50004(BStBl 2014 II S. 1024) hat der BFH erneut Stellung genommen. Im Verfahren ging es um die kostenlose Abgabe von Mobilfunkgeräten [i]BFH, Urteil vom 16. 10. 2013 - XI R 39/12, BStBl 2014 II S. 1024durch einen selbständigen Vermittler. Die Auffassung, dass das Urteil nur auf den entschiedenen Einzelfall der kostenlosen Abgabe von Mobilfunkgeräten Auswirkung habe, geht jedoch weit fehl. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über das Verfahren sowie die Hintergründe [i]BMF, Schreiben vom 4. 12. 2014 NWB CAAAE-81169 und stellt die Auswirkungen auf den entschiedenen Einzelfall und diesem vergleichbare Sachverhalte dar. Außerdem wird das Schreiben vom NWB CAAAE-81169, mit welchem das BMF die Rechtsprechung des BFH umgesetzt hat, erläutert.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .