AfA: Gewinnmindernde Berücksichtigung
von Zahlungen im Zusammenhang mit einer Praxisübernahme und einer
Kassenzulassung
Leitsatz
Zahlungen
im Zusammenhang mit einer Praxisübernahme sind als Anschaffungskosten
für das immaterielle Wirtschaftsgut „Vorteil aus der Vertragsarztzulassung“
über die Afa gewinnmindernd zu berücksichtigen, wenn die Zahlung
nicht für die Übernahme des Patientenstammes geleistet wird, sondern
dazu dienen soll, im Zulassungsverfahren die Chancen auf eine Vertragsarztzulassung
gegenüber Dritten wesentlich zu erhöhen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2015 S. 361 Nr. 5 EStB 2015 S. 325 Nr. 9 KÖSDI 2015 S. 19266 Nr. 4 StBW 2015 S. 168 Nr. 5 StuB-Bilanzreport Nr. 12/2015 S. 473 WAAAE-83141
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