NWB-BB Nr. 2 vom Seite 35

Checkliste zum Mindestlohn

Der Mindestlohn gilt seit . Obwohl die Neuregelung seit Langem bekannt ist, ist vielen Mandanten noch nicht bewusst, was auf sie zukommt und wie sie sich verhalten müssen. Nun ist es höchste Zeit, ggf. erforderliche Maßnahmen in den Unternehmen einzuleiten. Nutzen Sie hierfür die Checkliste in der NWB Datenbank „Mindestlohn: Handlungsmöglichkeiten für Unternehmen“. Sie führt die Punkte auf, an die Unternehmen denken sollten und enthält in diesem Zusammenhang auch Anregungen für Verbesserungen (vgl. einen Ausschnitt der Checkliste unten).

Download-Tipp

Die Checkliste ist am einfachsten über den Schnellzugang abrufbar: Einfach die DokID NWB MAAAE-71142 ins Suchfeld der Datenbank eingeben.

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Bei Fragen zur NWB Datenbank steht Ihnen zudem unser technischer Support gerne zur Verfügung: Fon 02323.141-960 oder E-Mail an support@nwb.de.

Weitere Infos zum Thema Mindestlohn

Kostenlos stellt insbesondere das Bundesministerium für Arbeit und Soziales u. a. folgende Informationen und Arbeitshilfen zum Thema Mindestlohn zur Verfügung:

  • 13-seitige Broschüre „Der Mindestlohn – Fragen & Antworten“: http://go.nwb.de/r0w1h

  • Schaubild zu den vorläufigen Regelungen und den Ausnahmen: http://go.nwb.de/ju768

  • Mindestlohn-Rechner: http://go.nwb.de/zrbct

  • Mindestlohn-Hotline: Von Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr können Sie unter 030/60 28 00 28 Fragen stellen.

Hinweis

In NWB-BB 3/2015 stellen wir Ihnen ein Muster vor, wie Unternehmen ihren Aufzeichnungspflichten nachkommen können. Wer das Muster eher benötigt, kann es bereits Anfang Februar über den Abonnenten-Newsletter NWB Betriebswirtschaft 2/2015 herunterladen.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Ausschnitt aus der Checkliste „Mindestlohn: Handlungsmöglichkeiten für Unternehmen“ NWB MAAAE-71142
Frage/Prüfpunkt
Betroffen?
Erledigen bis
Verantwortlich
Bemerkungen
Ja
Nein
1.
Gilt der Mindestlohn für alle Beschäftigten, die aktuell weniger als 8,50 € erhalten, oder gibt es Ausnahmen?
2.
Sind die Ausnahmen bekannt, z. B. Pflichtpraktika, Langzeitarbeitslose, Saisonarbeiter?
3.
Gibt es für Saisonarbeiter einen Tarifvertrag mit stufenweiser Anpassung (ansonsten gilt der Mindestlohn ab 2015)?
4.
Ist bekannt, dass landwirtschaftliche Unternehmen die Möglichkeit haben, Kost und Logis anzurechnen (bei fehlendem Tarifvertrag)?
5.
Ist bekannt, wie viele Arbeitnehmer aktuell einen Mindestlohn unter 8,50 €/Stunde erhalten?
6.
Gibt es mehrere Entgeltgruppen mit Mindestlöhnen unter 8,50€/Stunde?
7.
Sind die Lohnsummen für die einzelnen Entgeltgruppen bekannt?
8.
Sind die Gesamt-Lohnkosten inkl. Sozialversicherungen für die Lohngruppen bekannt bzw. können sie schnell erhoben werden?
9.
Ist bekannt, dass die Dauer der sozialversicherungsfreien kurzfristigen Beschäftigung auf 70 Tage angepasst wurde?
Wichtig: Regelung ist auf 4 Jahre befristet.
10.
Wird häufiger mit Subunternehmen oder Verleihern zusammengearbeitet?

Fundstelle(n):
NWB-BB 2/2015 Seite 35
HAAAE-83078