Checkliste zum Mindestlohn
Der Mindestlohn gilt seit . Obwohl die Neuregelung seit Langem bekannt ist, ist vielen Mandanten noch nicht bewusst, was auf sie zukommt und wie sie sich verhalten müssen. Nun ist es höchste Zeit, ggf. erforderliche Maßnahmen in den Unternehmen einzuleiten. Nutzen Sie hierfür die Checkliste in der NWB Datenbank „Mindestlohn: Handlungsmöglichkeiten für Unternehmen“. Sie führt die Punkte auf, an die Unternehmen denken sollten und enthält in diesem Zusammenhang auch Anregungen für Verbesserungen (vgl. einen Ausschnitt der Checkliste unten).
Die Checkliste ist am einfachsten über den Schnellzugang abrufbar: Einfach die DokID NWB MAAAE-71142 ins Suchfeld der Datenbank eingeben.
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Weitere Infos zum Thema Mindestlohn
Kostenlos stellt insbesondere das Bundesministerium für Arbeit und Soziales u. a. folgende Informationen und Arbeitshilfen zum Thema Mindestlohn zur Verfügung:
13-seitige Broschüre „Der Mindestlohn – Fragen & Antworten“: http://go.nwb.de/r0w1h
Schaubild zu den vorläufigen Regelungen und den Ausnahmen: http://go.nwb.de/ju768
Mindestlohn-Rechner: http://go.nwb.de/zrbct
Mindestlohn-Hotline: Von Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr können Sie unter 030/60 28 00 28 Fragen stellen.
In NWB-BB 3/2015 stellen wir Ihnen ein Muster vor, wie Unternehmen ihren Aufzeichnungspflichten nachkommen können. Wer das Muster eher benötigt, kann es bereits Anfang Februar über den Abonnenten-Newsletter NWB Betriebswirtschaft 2/2015 herunterladen.
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Ausschnitt aus der
Checkliste „Mindestlohn: Handlungsmöglichkeiten für
Unternehmen“
NWB MAAAE-71142 | ||||||
Frage/Prüfpunkt | Betroffen? | Erledigen
bis | Verantwortlich | Bemerkungen | ||
Ja | Nein | |||||
1. | Gilt der Mindestlohn für alle Beschäftigten, die
aktuell weniger als 8,50 € erhalten, oder gibt es Ausnahmen? | |||||
2. | Sind die Ausnahmen bekannt, z. B. Pflichtpraktika,
Langzeitarbeitslose, Saisonarbeiter? | |||||
3. | Gibt es für Saisonarbeiter einen Tarifvertrag mit
stufenweiser Anpassung (ansonsten gilt der Mindestlohn ab 2015)? | |||||
4. | Ist bekannt, dass landwirtschaftliche Unternehmen die
Möglichkeit haben, Kost und Logis anzurechnen (bei fehlendem
Tarifvertrag)? | |||||
5. | Ist bekannt, wie viele Arbeitnehmer aktuell einen
Mindestlohn unter 8,50 €/Stunde erhalten? | |||||
6. | Gibt es mehrere Entgeltgruppen mit Mindestlöhnen
unter 8,50€/Stunde? | |||||
7. | Sind die Lohnsummen für die einzelnen Entgeltgruppen
bekannt? | |||||
8. | Sind die Gesamt-Lohnkosten inkl. Sozialversicherungen
für die Lohngruppen bekannt bzw. können sie schnell erhoben werden? | |||||
9. | Ist bekannt, dass die Dauer der
sozialversicherungsfreien kurzfristigen Beschäftigung auf 70 Tage angepasst
wurde? → Wichtig: Regelung ist auf 4 Jahre befristet. | |||||
10. | Wird häufiger mit Subunternehmen oder Verleihern
zusammengearbeitet? | |||||
… |
Fundstelle(n):
NWB-BB 2/2015 Seite 35
HAAAE-83078