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FG Düsseldorf 04.12.2014 12 K 1073/14 E, NWB 5/2015 S. 238

Lohnsteuer | Selbst getragene Benzinkosten auch bei 1 %-Methode abziehbar

Die von einem im Außendienst tätigen Arbeitnehmer getragenen Benzinkosten sind nach dem trotz Bewertung der privaten Nutzung nach der 1 %-Methode, insgesamt als Werbungskosten abziehbar.

Anmerkung:

Der im Außendienst tätige Kläger erhielt im Streitjahr 2012 von seinem Arbeitgeber ein betriebliches Kfz, dessen Benzinkosten er selbst zu tragen hatte. Dem Kläger war auch die private Nutzung des Kfz gestattet. Der Arbeitgeber ermittelte für die Lohnsteuer den geldwerten Vorteil aus der Kfz-Überlassung (sog. 1 %-Regelung) mit 523 € monatlich (= 6.276 € insgesamt im Jahr 2012), ein geldwerter Vorteil für Fahrten zur regelmäßigen Arbeitsstätte wurde in Ermangelung derselben nicht erfasst. Im Rahmen der Einkommensteuererklärung machte der Kläger u. a. sämtli...BStBl 2009 II S. 199