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FG Münster 21.11.2014 4 K 1829/14 E, NWB 5/2015 S. 236

Einkommensteuer | Kosten eines Ehescheidungsprozesses weiterhin steuerlich abziehbar

Nach der ab 2013 geltenden Neuregelung des § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG sind Aufwendungen für die Führung eines Rechtsstreits (Prozesskosten) vom Abzug als außergewöhnliche Belastung ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Aufwendungen, ohne die der Steuerpflichtige Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können. Nachdem das NWB PAAAE-79138 festgestellt hat, dass bei den Prozesskosten für eine Ehescheidung die Abzugsvoraussetzungen vorliegen, hat dies nun auch das entschieden. Dieses ist der Auffassung, dass die Kosten zwangsläufig entstanden sind, weil eine Ehe nur durch ein Gerichtsverfahren aufgelöst wer...