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NWB BB 2/2015 S. 37
Kündigung: Bei Behinderten nicht ohne Integrationsamt
Arbeitgeber, die einen schwerbehinderten Menschen kündigen wollen, benötigen dazu die Zustimmung des Integrationsamts. Nur wenn dieses die Entscheidung mitträgt, kann eine Kündigung rechtswirksam ausgesprochen werden. Eine nachträgliche Genehmigung ist nicht möglich.