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Schadensersatz für zwei Lehman-Anleger
Der BGH hat zwei Lehman-Anlegern Schadensersatz zugesprochen, denn die beratende Bank habe es im Vertrieb von sog. Garantiezertifikaten versäumt über Sonderkündigungsrechte aufzuklären. Bei Garantiezertifikaten ist ein Anleger über das in den Anleihebedingungen geregelte Sonderkündigungsrecht, welches zu einem Totalverlust führen könne, ungefragt aufzuklären ( NWB VAAAE-81812 und XI ZR 480/13).