Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 5 vom Seite 232

Persönliche Zurechnung einer vGA-Pensionszusage nach Formwechsel

von Dr. Andreas S. Bolik, Stuttgart

Die Zurechnung von Einkünften an ausgeschiedene Gesellschafter wirft zumeist eine Reihe von Besonderheiten auf. Ein solcher Fall lag aktuell dem FG Münster vor. Im Entscheidungsfall ging eine KG durch formwechselnde Umwandlung zum aus einer GmbH hervor. Die GmbH hatte 1996 einem Gesellschafter-Geschäftsführer E bei Abschluss des Geschäftsführeranstellungsvertrags eine Pensionszusage ab der Vollendung des 68. Lebensjahrs erteilt. E schied mit Vollendung des 65. Lebensjahrs als Gesellschafter und als Geschäftsführer aus der GmbH aus, arbeitete jedoch auf Honorarbasis an Projekten mit. Zur Rückdeckung dieser Pensionszusage hatte die GmbH Lebensversicherungsverträge abgeschlossen. Das Finanzamt hatte die Zuführung zu dieser Pensionsrückstellung als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) gewertet, was in einem nachfolgenden Rechtsstreit vom NWB DAAAB-36123 bestätigt wurde. Zum wurde die GmbH in eine GmbH & Co. KG formgewechselt. Im Rahmen einer Betriebsprüfung vertrat der Prüfer die Rechtsauffassung, dass die Zuführung bzw. Minderung der Pensionsrückstellung für E als nachträgliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb i. S. der §§ 15 Abs. 1, 24 EStG zu qua...