Betriebsveranstaltungen – die neue „alte“ Regelung
Freibetrag statt Freigrenze – der Fallbeileffekt ist entfallen
Nichtanwendungserlasse und Nichtanwendungsgesetze sind im Steuerrecht keine Seltenheit. Zumeist sind es steuerbürgerfreundliche Entscheidungen des BFH, die Finanzverwaltung und Gesetzgeber auf diesem Wege „aushebeln“ wollen. Grundsätzlich sind Nichtanwendungsgesetze unter Beachtung des Gewaltenteilungsprinzips unbedenklich. Allerdings sollte – so schon Spindler in seinem Gast-Editorial zum Jahressteuergesetz 2010 (NWB 49/2010 S. 3929) – „der Gesetzgeber in jedem Einzelfall genau erwägen, ob seine Reaktion tatsächlich erforderlich und geboten ist, ob sie insbesondere zu einer Verbesserung des Rechtszustands [...] führt“. Auch das Zollkodex-Anpassungsgesetz ist hinsichtlich der „Neuregelung“ der steuerlichen Behandlung von Betriebsveranstaltungen ein Nichtanwendungsgesetz. Schreibt die neue Nr. 1a in § 19 Abs. 1 Satz 1 EStG – entgegen der aktuellen BFH-Rechtsprechung – die bisherigen Regelungen der Lohnsteuer-Richtlinien nunmehr gesetzlich fest. Interessant ist hier die Begründung. Die Neuregelung diene der Steuervereinfachung, da – so ist zu lesen – der BFH mit seiner neuesten Rechtsprechung zu Betriebsveranstaltungen die seit langer Zeit bestehenden und anerkannten Verwaltungsgrundsätze zum Teil abgelehnt und dies zu einer unklaren und komplizierten Rechtslage geführt habe. Ferner diene die Regelung der Vermeidung von Steuerausfällen, da vom BFH eröffnete Gestaltungsmöglichkeiten ausgeschlossen würden. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. – Zumindest in einem Punkt können sich die Rechtsanwender aber freuen: Aus der 110 €-Freigrenze ist ein 110 €-Freibetrag geworden. Damit ist der in der Praxis gefürchtete „Fallbeileffekt“ entfallen. Wie die neue „alte“ Regelung zu Betriebsveranstaltungen aussieht, ab wann sie anzuwenden ist und was für 2014 gilt, erläutert Strohner auf Seite 246.
Eine vollständige Neufassung durch das Zollkodex-Anpassungsgesetz erfährt hingegen § 13a EStG, der die vereinfachte Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen für kleine land- und forstwirtschaftliche Betriebe regelt – eine der zahlreichen Sonderregelungen für Land- und Forstwirte im Steuerrecht. Der Bundesrechnungshof hatte geprüft, ob die bisherige Regelung ihren Zweck erfüllt, insbesondere, ob sie die vom Gesetzgeber vorgesehene Zielgruppe kleiner land- und forstwirtschaftlicher Betriebe erreicht und ob das Verfahren tatsächlich zu der beabsichtigten Vereinfachung führt. Sein Ergebnis: es gibt – trotz der schon mit dem StEntlG 1999/2000/2002 erfolgten Anpassungen – weiterhin erhebliche Defizite. Nun also unternimmt der Gesetzgeber einen zweiten Anlauf zur „Mängelbehebung“. Wiegand erläutert auf Seite 250 die Grundzüge der ab dem Wirtschaftsjahr 2015 bzw. 2015/2016 anzuwendenden Neuregelung und gibt erste Hinweise zu den Auswirkungen der Gesetzesänderung.
Beste Grüße
Reinhild Foitzik
Fundstelle(n):
NWB 2015 Seite 225
KAAAE-82977