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NWB Nr. 5 vom Seite 271

Urheberrecht und Internet

Sicher durchs Tretminenfeld

Dr. Johannes Ulbricht

Der entschieden, dass das Framing fremder Youtube-Videos grds. keine Urheberrechte verletzt. ?Framing“ bedeutet bei einer Grafik oder einer Videodatei, dass ein Link auf diese Grafik oder Videodatei von einer fremden Webseite aus so in die fremde Webseite eingebunden wird, dass die Grafik oder Videodatei als Teil der fremden Webseite erscheint. Das gilt allerdings nach Auffassung des EuGH nur dann, wenn derjenige, der das Video im Frame einbindet, keinen Grund zu der Annahme hat, dass die Youtube-Videos selbst urheberrechtsverletzend sind, weil sie beispielsweise geschützte Musik oder geschütztes Filmmaterial enthalten, an dem die Rechte nicht demjenigen zustehen, der das Youtube-Video dort hochlädt. Urheberrecht und Internet – das sind nach wie vor zwei spannungsgeladene Begriffe. Obwohl das Internet seit etwa 20 Jahren für viele Menschen ein selbstverständlicher Bestandteil ihres Alltags ist und jeder Internetnutzer tagtäglich urheberrechtlich geschützte Inhalte kreiert, lizenziert und nutzt, ist das Thema „Urheberrecht“ noch immer eine Blackbox. Ist es überhaupt möglich, urheberrechtliche Risike...