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Pauschalierung nach § 37b EStG
Das BMF hat noch im Dezember 2014 den Entwurf eines geänderten BMF-Schreibens zur Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen nach § 37b EStG veröffentlicht (s. NWB ZAAAE-81692). Hierzu [i]BMF-Entwurf zur Pauschalierung nach § 37b EStG NWB ZAAAE-81692 haben inzwischen sowohl die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) als auch der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) Stellung genommen. S. 245
Zu den einzelnen Textziffern des Entwurfs führt die BStBK insbesondere aus:
[i]Betriebsstätten/ OrganschaftZu Tz. 4: Zum ersten Mal wird hier festgelegt, dass das Wahlrecht zur Anwendung des § 37b EStG für alle lohnsteuerlichen Betriebsstätten nach § 41 Abs. 2 EStG nur einheitlich ausgeübt werden kann. Die BStBK regt an, die Aussage, dass bei einer Organschaft dann das Wahlrecht auch vom Organträger und den Organgesellschaften jeweils selbst und unabhängig voneinander ausgeübt werden können muss, in das BMF-Schreiben mit aufzunehmen.
[i]AußenprüfungZu Tz. 8a: Die Aussage, dass eine erstmalige Wahlrechtsausübung auch im Rahmen einer Außenprüfung durch Änderung einer noch nicht materiell bestandskräftigen Lohnsteuer-Anmeldung ausgeübt werden kann, ist für die Praxis sehr begrüßenswert.
[i]Rabattgewährung durch Dritte?Zu Tz. 11: Die bisherige Tz. 11 soll um zwei neue Sätze ergänzt werden, die in der vorl...