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BFH 30.10.2014 IV R 9/11, StuB 2/2015 S. 76

Gewerbesteuer | Keine erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags für Grundstücksunternehmen im Organkreis

Die erweiterte Kürzung für Grundstücksunternehmen (§ 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG) ist auf der Grundlage des § 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG nicht zu gewähren, wenn es sich bei dem Grundstücksunternehmen um eine Organgesellschaft handelt, die alle ihre Grundstücke an eine andere Organgesellschaft desselben Organkreises vermietet (Anschluss des IV. Senats des BFH an die Rechtsprechung des X. Senats im Urteil vom - X R 4/10 NWB TAAAD-88268, BStBl 2011 II S. 887 = Kurzinfo StuB 2011 S. 683 NWB TAAAD-90704; Bezug: § 2 Abs. 2, § 9 Nr. 1 GewStG).

Praxishinweise

Im Urteilsfall verpachtete eine Enkelkapitalgesellschaft der Organträgerin ihr einziges Grundstück an eine andere Enkelkapitalgesellschaft. Die Versagung der erweiterten Gewerbeertragskürzung für die Verpachtung zwischen den beiden Enkelkapitalgesellschaften stellt nach Auffassung des IV. Senats des BFH auch keinen unzulässigen Durchgriff dur...