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Steuern mobil Nr. 2 vom

Track 09 | Kindergeld: Freiwilliger Wehrdienst kann eine Berufsausbildung darstellen

Abhängig von seiner Ausgestaltung und der Art der Durchführung im Einzelfall kann der freiwillige Wehrdienst nach einem aktuellen Urteil des III. Senats des BFH ausnahmsweise eine Berufsausbildung gemäß § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG darstellen. Im Regelfall haben die Eltern jedoch für Kinder, die einen freiwilligen Wehrdienst leisten, keinen Anspruch auf Kindergeld. Dies ist nach der BFH-Entscheidung verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

Wir bleiben noch kurz beim Kindergeld. Der III. Senat des Bundesfinanzhofs, dem seit August 2014 Prof. Dr. Hans-Friedrich Lange vorsitzt, musste klären: Verstößt es gegen die Verfassung, dass Eltern keinen Anspruch auf Kindergeld haben für Kinder, die als freiwillig Wehrdienstleistende in der Bundeswehr dienen?

Zum ist die Pflicht zur Ableistung des Grundwehrdienstes ausgesetzt worden. Seitdem besteht – nicht nur für Männer, sondern auch für Frauen – die Möglichkeit, bis zu 23 Monate freiwillig Wehrdienst zu leisten. Davon sind die ersten sechs Monate Probezeit. Die freiwilligen Bundeswehr-Soldaten erhalten einen steuerfreien Sold von rund 800 bis 1.100 € pro Monat. Hinzu kommen Sachleistungen wie freie Verpflegung, Unt...