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Steuern mobil Nr. 2 vom

Track 11 | Umsatzsteuer: Anforderung an Buchnachweis bei Ausfuhrlieferungen

Verbucht der Unternehmer Ausfuhrlieferungen auf einem separaten Konto unter Bezugnahme auf die jeweilige Rechnung, kann dies nach einem aktuellen Urteil des V. Senats des BFH ausreichen, um den Buchnachweis nach § 6 Abs. 4 UStG i. V. mit § 13 UStDV dem Grunde nach zu führen. Es kommt nicht darauf an, ob der Unternehmer zusätzlich ein Warenausgangsbuch führt. Ergänzungen des Nachweises können bis zur letzten mündlichen Verhandlung vor dem FG vorgenommen werden.

Die Anforderungen an den Buchnachweis bei einer steuerfreien Ausfuhrlieferung hat der V. Senat des Bundesfinanzhofs präzisiert. Danach kann es ausreichen, wenn ein Unternehmer Ausfuhrlieferungen auf einem separaten Konto verbucht – unter Bezugnahme auf die jeweilige Rechnung.

Nach § 6 Abs. 4 Satz 1 UStG müssen die Voraussetzungen für eine Ausfuhrlieferung vom Unternehmer nachgewiesen werden. Aus den §§ 8-17 UStDV geht hervor, wie dieser Nachweis zu führen ist. Die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung müssen danach eindeutig und leicht nachprüfbar aus der Buchführung zu ersehen sein. Die erforderlichen Aufzeichnungen müssen laufend vorgenommen werden, unmittelbar nach der Ausführung des jeweiligen Umsatzes. Der buchmäßige Nachw...