Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Steuern mobil Nr. 2 vom

Track 25 | Erbschaftsteuer: Befreiungsabschlag für vermietete Wohnimmobilien

Der BFH muss klären, ob der verminderte Wertansatz nach § 13c Abs. 3 Nr. 1 ErbStG auch für Grundstücke beansprucht werden kann, die zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers nicht vermietet waren, sondern leer standen. Das FG Bremen hatte in erster Instanz entschieden, dass es nicht genügt, wenn das nach dem Auszug des Erblassers in ein Altenpflegeheim leerstehende Gebäude mehr als eineinhalb Jahre nach dessen Tod erstmals vermietet wird.

Ein Verfahren zur Erbschaftsteuer haben wir noch für Sie. Es betrifft die Steuervergünstigung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke.

In § 13c ErbStG ist geregelt: Bebaute Grundstücke sind nur mit 90 % ihres Wertes anzusetzen, wenn sie zu Wohnzwecken vermietet werden.

Fraglich ist: Muss die geerbte Immobilie bereits zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers zu Wohnzwecken vermietet sein? Oder reicht es aus, wenn die Vermietung erst nach dem Erbfall erfolgt? So ganz eindeutig ist das nicht. Schließlich sind nach dem Gesetzeswortlaut Gebäude begünstigt „wenn sie zu Wohnzwecken vermietet werden”. Und nicht: „wenn sie zu Wohnzwecken vermietet sind”.

In den Erbschaftsteuer-Richtlinien vertritt die Finanzverwaltung die Auffassung: Maßgebend sind d...