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OLG München 27.10.2014 31 Wx 235/14, NWB 4/2015 S. 160

Konzernrecht | Rückwirkende Zustimmung zur Aufhebung eines Gewinnabführungsvertrags

Die Zustimmung der Gesellschafterversammlung einer abhängigen GmbH zur Aufhebung eines Gewinnabführungsvertrags kann auch nach dem für die Aufhebung bestimmten Stichtag jedenfalls dann mit Rückwirkung gefasst werden, wenn die herrschende GmbH Alleingesellschafterin ist und somit keine Interessen von Minderheitsgesellschaftern oder sonstigen Dritten betroffen sind. Das Rückwirkungsverbot (§ 296 Abs. 1 Satz 2 AktG) bezieht sich seinem Wortlaut nach nämlich nur auf vertragliche Ansprüche (Unternehmensvertrag) und [i]Grundlagen „Gewinnabführungsvertrag“ NWB YAAAE-23928soll insoweit lediglich verhindern, dass Ansprüche der Gesellschaft, der Minderheitsgesellschafter sowie der Gläubiger nachträglich beseitigt werden (können). Damit kann im Aufhebungsvertrag zwar kein vor dem Vertragsschluss liegender Stichtag bestimmt werden. Ein nachträglicher Zust...