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BMF 08.12.2014 IV D 3 - S 7183/07/10001, NWB 4/2015 S. 156

Umsatzsteuer | Umsatzsteuerbefreiung der Leistungen von Tagespflegepersonen

Durch das KroatienAnpG wurde der Verweis in § 4 Nr. 25 Satz 2 Buchst. b Doppelbuchst. cc UStG zur Anerkennung einer begünstigten Kindertagespflegeperson im Nachgang zur Neufassung des § 24 SGB VIII geändert. Die Änderung ist am in Kraft getreten. Mit Schreiben vom nimmt das BMF zur Umsatzsteuerbefreiung der Leistungen von Tagespflegepersonen Stellung.

Anmerkung:

Das Schreiben ist auf Umsätze anzuwenden, die von Einrichtungen erbracht werden, für die nach dem aufgrund ihrer Eignung nach § 23 Abs. 3 SGB VIII als Tagespflegeperson die Möglichkeit der Vermittlung besteht. Es wird nicht beanstandet, wenn sich ein Unternehmer für Umsätze, die nach dem erbracht werden, auf die Grundsätze dieses Schreibens beruft, S. 157sofern für ihn im Zeitpunkt des Umsatzes aufgrund seiner Eignung nach § 23 Abs. 3 SGB VIII die Möglichkeit der Vermittlung be...